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   BVerwG, 23.04.1997 - 8 B 41.97   

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BVerwG, 23.04.1997 - 8 B 41.97 (https://dejure.org/1997,12203)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1997 - 8 B 41.97 (https://dejure.org/1997,12203)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1997 - 8 B 41.97 (https://dejure.org/1997,12203)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Nichtzulassung der Revision - Notwendigkeit einer Beweisaufnahme durch Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 18.88

    Bestimmung der Anforderungen an die Wehrdienstfähigkeit - Einsatzfähigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 8 B 41.97
    (Im Anschluß an Urteile vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 18.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 46 S. 14).

    Bei der weiteren Sachaufklärung wird das Verwaltungsgericht auch folgendes zu beachten haben: Bei der Prüfung, ob ein Wehrpflichtiger für den Grundwehrdienst geeignet ist, sind neben den Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 die für den Grundwehrdienst geltenden unverzichtbaren Anforderungen zu berücksichtigen, die der Bundesminister der Verteidigung in Ausübung der ihm insoweit zukommenden Organisationsgewalt unter Berücksichtigung militärischer Erfordernisse mit einem sog. Tätigkeitskatalog festgelegt hat (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 18.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 46 S. 14, S. 15 m.w.N.).

    Nach beiden aufeinander abgestimmten Verwaltungsanordnungen rechtfertigt grundsätzlich jeder länger als vier Wochen dauernde Ausschluß der Leistungsfähigkeit hinsichtlich auch nur einer dieser Anforderungen die Annahme der Wehrdienstunfähigkeit (stRspr, vgl. Urteil vom 3. Februar 1989, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 45.90

    Wehrpflicht Altersgrenze - Wehrpflicht Tauglichkeit - Fachärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 8 B 41.97
    In solchen Fällen muß deshalb das Tatsachengericht in Ermangelung der erforderlichen eigenen besonderen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß (§ 86 Abs. 1 VwGO) vollständig aufzuklären (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 53 S. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 8 B 41.97
    (Im Anschluß an Urteile vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 68.84 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 9 S. 6 und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 18.88 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 46 S. 14).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des

    Sie ist eine auf Spiele beschränkte örtliche Abgabe und bereits von daher nicht geeignet, das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems zu beeinträchtigen, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten belastet (BVerwG, Beschluss vom 31.03.1997 - 8 B 41.97 - Buchholz 401.68 Nr. 30; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 22.04.1998 - 2 K 3/95 - NVwZ 1999, 1371).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1998 - 2 K 3/95
    Die Automatensteuer ist eine auf Spiele beschränkte örtliche Abgabe und bereits von daher nicht geeignet, das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems zu beeinträchtigen, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten belastet (BVerwG, Beschl. v. 31.03.1997 - 8 B 41.97 -, Buchholz 401.68 Nr. 30).
  • VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung in Musterungsbescheid; Rechtsbehelfsbelehrung;

    Darüber hinaus sind zum anderen die unverzichtbaren Anforderungen des Grundwehrdienstes nach dem sogenannten Tätigkeitskatalog für die Grundausbildung des Bundesministeriums für Verteidigung maßgeblich, weil sich aus ihnen ergibt, welchen Belastungen die Wehrpflichtigen ausgesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1997, 8 B 41.97, Buchholz 448.0, § 8 a WPflG Nr. 61).
  • BVerwG, 02.09.2010 - 6 B 23.10

    Musterungsverfahren; Wehrdienstfähigkeit bei Allergie; Einberufung in den

    Aus diesem Vortrag ergibt sich nicht, dass das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hätte, der von den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. neben der von dem Kläger zitierten Entscheidung etwa: Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 10 und 11.83 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 38 S. 8, Beschlüsse vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 108.94 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 55, vom 23. April 1997 - BVerwG 8 B 41.97 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 61 und vom 5. Juli 2000 - BVerwG 6 B 18.00 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 66 S. 3) anerkannten Grundsätzen über die Bedeutung des von dem Bundesministerium der Verteidigung aufgestellten sog. Tätigkeitskatalogs für die Prüfung der Wehrdienstfähigkeit im Sinne des § 8a WPflG abwiche.
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